Warum bekommt der Arzt in Niedersachsen Hausbesuche bezahlt,
der Arzt in Nordrhein (NRW) aber nicht?
Nach der Gebührenordnung ist die Vergütung in beiden Bundesländern gleich. Da gibt es für die Krankenbehandlung durch Hausärzte
1. die Versichertenpauschale für ein ganzes Quartal,
2. den Chronikerzuschlag für den ärztlichen Mehraufwand bei chronisch Kranken und
3. einige weitere Ziffern, wie z.B. Hausbesuche.
Nach der Gebührenordnung für Kassenpatienten (EBM) ist die Versichertenpauschale, die alle Gespräche, Erörterungen, Beratungen, Spritzen, Infusionen, Blutabnahmen, Verbände und fast alle anderen "kleinen Sonderleistungen" umfasst, in ganz Deutschland genau 35,70 Euro wert (Alter ab 60 Jahren, bis 59 Jahre 30,80 Euro), egal wie oft der Patient die Praxis aufsucht. Der Chronikerzuschlag, der bei etwa 40% der hausärztlichen Patienten angesetzt werden kann, ist exakt 17,32 Euro wert, der Hausbesuch am Werktag exakt 15,40 Euro.
Ein chronisch Kranker mit z.B. fünf Besuchen in der Praxis, zwei Telefonaten, zwei Spritzen und einer Blutabnahme, sowie einem Hausbesuch würde dem Arzt danach 68,42 Euro Honorar bringen, wenn er 60 Jahre oder älter ist, und 63,52 Euro beim Lebensalter unter 60 Jahren. Ich schreibe "würde", denn Sie ahnen es, auch hier wartet eine Honorarlüge: Die Preise der Gebührenordnung EBM (erstellt von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung), ohnehin nicht üppig bemessen, werden gekürzt. Weil die Krankenkassen "so viel Geld" nicht ausgeben wollen.
Was aber zahlen die Kassen? Was bekommen die Ärzte tatsächlich?
Für die Krankenbehandlung gibt es so genannte RLV-Fallwerte, die je nach Einzahlung der Krankenkassen in den Honorartopf der verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen unterschiedlich hoch ausfallen. Für das 4. Quartal 2010 ist das in Nordrhein bei den Hausärzten 33,91 Euro, in Niedersachsen über 40 Euro. Mehr darf die Versorgung der Patienten im Durchschnitt aller Fälle des Arztes nicht kosten. Was darüber liegt, wird "abgestaffelt" und nur mit rund 10% des Wertes in der Gebührenordnung bezahlt.
Wer nur etwas rechnen kann, erkennt schon bei überschlägiger Betrachtung, dass in Nordrhein schon die Versichertenpauschale von 35,70 Euro (60 Jahre und älter) bzw. 30,80 Euro (unter 60 Jahre), im normalen Altermix einer Hausarztpraxis durchschnittlich etwa 32,40 Euro, den RLV-Fallwert von 33,91 Euro fast vollständig ausfüllt. Schon die bei 40% der Fälle anzusetzenden Chroniker-Zuschläge sprengen den Rahmen, und für Hausbesuche bleibt keinerlei Luft mehr im RLV. So kommt es, dass in Nordrhein Hausbesuche durchweg mit nur etwa 1,54 Euro bezahlt werden, also mit nur 10% ihres Gebührenordnungs-Wertes.
In Niedersachsen hingegen bleibt noch Luft, wenn man die Versichertenpauschalen und in 40% der Fälle den Chronikerzuschlag abrechnet. Das verbraucht nur etwa 39,33 Euro von den über 40 Euro RLV-Fallwert. Einige Euro bleiben also übrig, um andere Leistungen, z.B. die bei einem Teil der Patienten notwendigen Hausbesuche mit der vollen EBM-Gebühr von 15,40 Euro zu bezahlen.
In Niedersachsen steht bei einer 1000-Scheine-Praxis so ein Betrag zur Verfügung, um Hausbesuche mit 15,40 Euro voll zu bezahlen, in Nordrhein machen die Ärzte Hausbesuche generell für nur 1,54, also quasi unbezahlt.
Ein Gesundheitssystem, das so etwas hervorbringt, ist todkrank. Kein Wunder, dass kaum noch jemand Hausarzt werden möchte. Schon gar nicht in Nordrhein.
erstellt am 9.10.2010
Quellen: Homepages der Kassenärztlichen Vereinigungen, z.B.
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein