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Rentenerhöhung, Gehaltserhöhung, Honorarerhöhung

In den Medien wird über die Entwicklung von Renten, Löhnen, Gehältern und Arzthonoraren berichtet.  

Die Schlagzeile kennt jeder Rentner:
Rentenerhöhung um 0,5 Prozent.
Solch eine Meldung kennt jeder Arbeitnehmer:
Gehaltserhöhung um 2,5 Prozent.
Auch solch eine Meldung kennt jeder Bürger: 
Honorar der niedergelassenen Ärzte steigt um 0,5 Prozent.

Ausgehend von seiner eigenen Lebenserfahrung machen sich Zeitungsleser, Radiohörer und Fernsehzuschauer ihr Bild von den Entwicklungen: Die Angehörigen einer Berufsgruppe haben also 2,5 Prozent mehr Bruttoentgelt, die Rentner haben 0,5 % mehr Rente und die Ärzte haben 0,5 % mehr Honorar.

Seine Lebenserfahrung sagt jedem: Also hat jeder Rentner
jeder Arbeitnehmer (für den der Gehaltsabschluss gilt) und
jeder niedergelassene Arzt die angekündigte Erhöhung bekommen.

Vorsicht, Täuschung!

Schon sind Sie einer Irreführung auf den Leim gegangen.

Für den Rentner und den Arbeitnehmer stimmt das, was der Zeitungsleser, Radiohörer oder Fernsehzuschauer denkt. Für die Arzthonorare stimmt es nicht!

Wieso das? Ich erkläre es Ihnen auf den folgenden Seiten.

 

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www.honorarluege.de, © Hans-Peter Meuser